Mit dem Richtplan Landschaft verpflichten sich die Gemeindebehörden darauf hinzuwirken, dass ökologisch wertvolle Lebensräume für Pflanzen und Tiere erhalten, aufgewertet und neu geschaffen werden. Der Richtplan verlangt sektorübergreifendes Denken und Handeln und stellt damit die Durchgrünung des Siedlungsgebiets sicher. Alle raumwirksamen Planungen, Bauprojekte und Unterhaltsmassnahmen müssen eine hohe ökologische Qualität aufweisen und die Biodiversität sicherstellen, erhalten oder steigern.
Ziele des Projekts
Die Richtplanung soll den Erhalt, des Schutzes und der Aufwertung der natürlichen Lebensräume sicherstellen. Er soll den Behörden als Grundlage dienen, bei jeder neuen Planung oder Bauprojekt die Ziele der Förderung der Biodiversität stufengerecht einbringen zu können. Der Richtplan soll eine kontinuierliche und langfristige Wirkung haben und im täglichen Geschäft der Verwaltung ein praxistaugliches Werkzeug sein. Er soll der Schlüssel für reale Massnahmen draussen im Siedlungsraum sein.
Wichtigste realisierte Massnahmen
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Naturraum Giessenpark: Zusammen mit der Überbauung wurde ein hochwertiger öffentlicher Naturraum mit Renaturierung des Gewässers, Hecken, unversiegelten Wegen und Plätzen und Blumenwiesen geschaffen.
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„Naturpark“ ARA Münsingen: Bei der Sanierung der Anlagen der ARA wurde das Betriebsgelände in einen naturnahen Zustand überführt und Lebensraum für selten gewordene Tiere und Pflanzen geschaffen.
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Offenlegung Grabenbach: Ausgelöst durch den Hochwasserschutz wurde der eingedolte Grabebach auf einer Länge von 1'000 m in einem sehr breiten als Ruderalfläche gestalteten Gerinne offengelegt.
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Aufwertung Stude/Ritzele: Auf einer Fläche von rund 6 Hektaren wurde das siedlungsangrenzende Gebiet wieder in eine ursprüngliche wilde Auenlandschaft zurückgeführt.
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Biodiversitätsflächen im Siedlungsgebiet: Bei jeder Gelegenheit werden grosse und kleine Flächen öffentlicher und privater Eigentümer naturnah gestaltet (Strassenrestflächen, Flachdächer, etc.).